Onlineshop für Gravuren, Schilder, Messingschilder, Aluschilder, Edelstahlschilder, Briefkastenschilder, Klingelschilder, Gemäldeschilder, Fotogravuren, Zippo Feuerzeuge, Hotelschlüsselanhänger, Beschilderungen, WC-Schilder, Toilettenbeschilderung, Hinweisschilder, Kinderbestecke, Flachmann, Taschenflaschen, Visitenkartenetuis, Schreibset, Schlüsselanhänger, Kellnerketten, Kleintieranhänger, Ansteckschilder, Silberschmuck, Taufkettchen, Identarmbänder, Stempel und Zubehör, - alles mit persönlicher GravurZippos, Feuerzeuge, ZubehörOriginal Zippo-FeuerzeugeZippo Partner-Sets

Bestehend aus je einem Normal und einem Slim-Zippo

Incl. Gravur auf der Rückseite beider Zippos

Bitte beachten Sie: Alle Zippo-Feuerzeuge werden ohne Benzinfüllung ausgeliefert.
Wir empfehlen das notwendige Zippo-Feuerzeug-Benzin gleich mitzubestellen!

Partner-Zippo - Together/Forever (Z-290056)
Preis incl. einzeiliger Gravur auf der RÜCKSEITE beider Feuerzeuge
66,95 €

Partner-Zippo - Together/Forever (Z-290058)
Preis incl. einzeiliger Gravur auf der RÜCKSEITE beider Feuerzeuge
79,50 €


ZIPPO und ZIPPO BLU sind Markenzeichen der Zippo Manufacturing Company



Hinweis für Flugreisende

Die Sicherheitsbehörden an deutschen Flughäfen haben Zippo-Feuerzeuge inzwischen als potentiell gefährlich eingestuft. Das bedeutet, dass diese nicht mehr an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden dürfen, es sei denn, man entfernt vorher die Watte/Docht + evtl Filz

Nach Auskunft des Luftfahrt-Bundesamt ist die Mitnahme von Feuerzeugen im Gepäck grundsätzlich verboten. Lediglich eine Mitnahme "an der Person" ist erlaubt. Ausgenommen hiervon sind leider Benzinfeuerzeuge wie unsere Zippo-Feuerzeuge.

Es ist also leider überhaupt nicht möglich gefüllte Zippo-Feuerzeuge auf eine Flugreise mitzunehmen, neu und ungefüllt dürfen diese jedoch im Handgepäck mitgeführt werden. Dies hat uns das Luftfahrt-Bundesamt nochmals bestätigt.

Und noch ein Hinweis für USA-Reisen: Nachdem die US-amerikanischen Behörden Anfang April zunächst sämtliche Feuerzeuge komplett aus den Flugzeugen verbannt hatten, wurde diese Regelung zum 16. Mai 2005 modifiziert. Seitdem dürfen neue, das heißt noch nie befüllte, Zippo-Feuerzeuge im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Im Handgepäck sind nach wie vor keinerlei Feuerzeuge erlaubt

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